Medizinische Behandlung (copyright by Kamineo(A.F.))Die Verdachtsdiagnose ergibt sich aus dem Beschwerdebild des Patienten und den Begleitumständen (Epidemiologie). Die eigentliche Diagnose erfolgt dann über den Nachweis der Erreger im Blut, im Sekret der Beulen oder bei der Lungenpest im Auswurf, unter anderem auch mit der Gram-Färbung. Antikörper (Eiweißstoffe, die zur Abwehr von Antigenen (Infektionserregern oder körperfremdem biologischem Material) produziert werden) lassen sich erst ab dem zehnten Krankheitstag nachweisen. Die ersten Fälle werden in der Regel nicht erkannt, besonders wenn es sich um die Lungenpest handelt.
Für eine erfolgreiche Therapie ist die Anwendung von Antibiotika, und zwar so frühzeitig wie möglich, notwendig. Penizilline sind jedoch nicht wirksam. Eingesetzte Antibiotika sind beispielsweise Streptomycin (intramuskulär) oder Doxycyclin, sowie Kombinationen aus Tetracyclinen und Sulfonamiden. Außerdem wird in dem Fall, dass es zu einer durch den Erreger bedingten Meningitis gekommen ist, Chloramphenicol verabreicht
Nach einem Flohstich in einem Pest-Risikogebiet bzw. nach einem direkten Kontakt mit einem bereits bekannten Lungenpest-Erkrankten können prophylaktisch Antibiotika eingenommen werden. In der Regel sind von diesen Vorsichtsmaßnahmen keine Reisenden, sondern nur die Familienangehörige der Pestkranken und das medizinische Kontaktpersonal betroffen. Impfstoffe gegen die Pest wurden zwar entwickelt, sind jedoch wegen ihrer überaus schlechten Verträglichkeit und heftigen Nebenwirkungen nicht allgemein verfügbar. Zudem geben sie nur einen relativ kurzen Schutz gegen die Beulenpest (dessen Sicherheit fraglich bleibt), aber nicht gegen die Lungenpest. Die beste Prophylaxe besteht jedoch in der Bekämpfung von Ratten und Flöhen, sowie der Überwachung und Meldung von auffälligem Nagetiersterben.
Die
Pest gilt als Melde- und Quarantänepflichtig. Nach dem Infektionsschutzgesetz
sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung, der Tod, sowie der
direkte oder indirekte Nachweis des Erregers, namentlich zu melden. |